Der Satzungszweck wird u.a. verwirklicht...
durch den "Förderpreis Literatur“ zur Förderung von Kindern und
Jugendlichen dahingehend, sich mit der deutschen Kunst und Kultur in der Gattung Literatur zu beschäftigen oder die Begabung junger Menschen bis zum 20. Lebensjahr auf eben diesem Gebiet
zu fördern und zu unterstützen, was durch Einzelmaßnahmen geschehen kann, aber auch durch die Förderung von Projekten.
Diese Fördermaßnahme wird jährlich mindestens einmal ausgeschrieben.
Richtlinien
Um an der Ausschreibung teilzunehmen, sind z.B. von Schulen, Behörden oder gemeinnützigen
Organisationen (Leitung auf offiziellem Papier) oder Einzelpersonen schriftlich Anträge einzureichen, aus denen das Projekt und die Notwendigkeit der Förderung ersichtlich werden (bei Einzelpersonen
durch Nachweis der beschränkten Mittel). Es sind die Details darzulegen, welche Personen und mit welchen Beträgen oder welche Veranstaltung zu welchen Kosten und in welchem Zeitraum zur Förderung
vorgeschlagen werden. Ebenso ist darüber aufzuklären, welche Vor- und Nachbereitung die Fördermaßnahme
betreffend vorgenommen werden. Die Anträge sind für das folgende Jahr bis zum 01.10. einzureichen.
Der Vorstand beschließt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch
auf eine Förderung. Die Geförderten sind verpflichtet, den Namen der Stiftung mit einer Verlinkung auf einer etwaig vorhandenen Homepage so zu platzieren, dass diese für einen Besucher der Page gut
ersichtlich ist. Das kann auch auf Drucksachen geschehen. Zudem erklären sich die Geförderten bereit, dass das Ergebnisse ihrer Arbeiten von der Stiftung zur Darstellung nach außen genutzt werden
können, handelt es sich um Bilder oder Texte, für diese Zwecke die Rechte an die Stiftung unentgeltlich abgetreten werden. Die Betroffenen erhalten jeweils ein Beleg. Bei der Ausschüttung von Geldbeträgen sind Nachweise für deren Verwendung schriftlich einzureichen.
Der Stiftungsvorstand entscheidet innerhalb der folgenden 40 Tage und gibt die Entscheidung
über die Social- und sonstige Medien bekannt. Die Nennung der Namen oder der Organisation in diesen Mitteilungen gilt als genehmigt. Die Geförderten erhalten eine gesonderte
Mitteilung.