Zur Vermittlung von Kunst und Kultur unterhält die Stiftung eine große Zahl an Bilder und Objekten, die von Zeit zu Zeit ausgestellt und der Allgemeinheit präsentiert werden.
Dafür sieht die Satzung die Einrichtung von öffentlichen Räumen vor. In Absprache mit Schulen und anderen Kulturträgern wird in diesen Räumen Kunst "nach Lehrplan" angeboten, diese aber auch Künstlern oder Schülerinnen und Schülern für Malunterricht oder für eigene Ausstellungen zur Verfügung gestellt.
Die Räumen stellen eine Mischung aus Präsentationen und Beteiligung dar, laden ein zur Entwicklung, eigener Entwicklung und Entwicklungen in einem Gemeinwesen, denn das ist zuletzt "Kunst" - Entwicklung in jedweder Form.
Weiter kooperiert die Stiftung auch mit Städten, Gedenkstätten, Museen, Schulen und weiteren öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen, wo sie zum Teil eigene Bestände als Dauerleihgaben oder Geschenke ausstellt.