Vermittlung von Kunst und Kultur
Vermittlung von Kunst und Kultur

Sonstige Förderungen

Der Satzungszweck wird u.a. verwirklicht...

durch die Weitergabe von Geldern an andere gemeinnützige Organisationen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen dahingehend, sich mit der deutschen Kunst und Kultur zu beschäftigen oder die Begabung junger Menschen bis zum 20. Lebensjahr auf eben diesem Gebiet zu fördern und zu unterstützen, zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens beizutragen, was durch Einzelmaßnahmen geschehen kann, aber auch durch die Förderung von Projekten.

 

Diese Fördermaßnahme wird mindestens einmal jährlich ausgeschrieben.

Richtlinien

 

Um an der Ausschreibung teilzunehmen, sind z.B. von Schulen, Behörden oder gemeinnützigen Organisationen (Leitung auf offiziellem Papier) oder Einzelpersonen schriftlich Anträge einzureichen, aus denen das Projekt und die Notwendigkeit der Förderung ersichtlich werden (bei Einzelpersonen durch Nachweis der beschränkten Mittel). Es sind die Details darzulegen, welche Personen und mit welchen Beträgen oder welche Veranstaltung zu welchen Kosten und in welchem Zeitraum zur Förderung vorgeschlagen werden. Ebenso ist darüber aufzuklären, welche Vor- und Nachbereitung die Fördermaßnahme betreffend vorgenommen werden. Die Anträge sind für das folgende Jahr bis zum 01.10. einzureichen.
 
Der Vorstand beschließt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Geförderten sind verpflichtet, den Namen der Stiftung mit einer Verlinkung auf einer etwaig vorhandenen Homepage so zu platzieren, dass diese für einen Besucher der Page gut ersichtlich ist. Das kann auch auf Drucksachen geschehen. Zudem erklären sich die Geförderten bereit, dass das Ergebnisse ihrer Arbeiten von der Stiftung zur Darstellung nach außen genutzt werden können, handelt es sich um Bilder oder Texte, für diese Zwecke die Rechte an die Stiftung unentgeltlich abgetreten werden. Die Betroffenen erhalten jeweils ein Beleg. Bei der Ausschüttung von Geldbeträgen sind Nachweise für deren Verwendung schriftlich einzureichen. 
 
Der Stiftungsvorstand entscheidet innerhalb der folgenden 40 Tage und gibt die Entscheidung über die Social- und sonstige Medien bekannt. Die Nennung der Namen oder der Organisation in diesen Mitteilungen gilt als genehmigt. Die Geförderten erhalten eine gesonderte Mitteilung. 

François Maher Presley

Stiftung für Kunst und Kultur
(Gemeinnützige Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung)
Ecke Adolphsplatz 3, Großer Burstah
20457 Hamburg

 

Schreiben Sie uns und nutzen Sie unser Kontaktformular.

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